Stock Photo - Tatjana Teufel, Mutter eines behinderten Kindes, steht am 09.12.2016 vor dem Bundessozialgericht in Kassel. Das BSG stellte klar, dass ein Schulbegleiter für ein behindertes Kind auf einer Regelschule von der Kommune bezahlt werden muss, wenn seine Aufgaben nicht den Kern der pädagogischen Arbeit der Schule berühren (Az: B 8 SO 8/15 R). Den Fall ihrer behinderten Tochter wies das BSG aber zurück an das Landessozialgericht Baden-Württemberg, weil dem 8. Senat Feststellungen zum Umfang und der Vergütung der Hilfestellungen fehlten. Dies muss das LSG nun feststellen. (zu dpa «Kommunen müssen für Schulbegleiter behinderter Kinder zahlen» vom 09.12.2016) Foto: Timo Lindemann/dpa +++(c) dpa - Bildfunk+++ | usage worldwide. - Kassel/Hessen/Germany

Stock Photo: Tatjana Teufel, Mutter eines behinderten Kindes, steht am 09.12.2016 vor dem Bundessozialgericht in Kassel. Das BSG stellte klar.

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